Cannabis Social Club gründen
Sie planen die Gründung eines Cannabis Social Clubs? Als Rechtsanwältin mit einem Fokus auf das Cannabisrecht begleite ich Sie von der Vereinsgründung bis zur Beantragung der Anbaulizenz.
Durch meine tiefgehende Erfahrung mit der Gründung von Cannabis Social Clubs helfe ich Ihnen, durch ein komplexes Regulierungsumfeld zu navigieren.
Rechtliche Begleitung bei der CSC-Gründung
Von der Satzung bis zur Lizenz
Die Gründung eines Cannabis Social Clubs unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Bereits kleine Fehler in der Satzung, fehlende Sicherheitskonzepte oder unvollständige Anträge können zur Ablehnung der Anbaugenehmigung führen – oder später zum Lizenzentzug.
Durch die Unterstützung von mehr als 100 Vereinen bei der Beantragung einer Anbauerlaubnis kenne ich die Anforderungen der Behörden genau und stelle sicher, dass Ihr Verein von Anfang an rechtssicher aufgestellt ist. Ich begleite Sie in jeder Phase von der Vereinsregistrierung bis zur erfolgreichen Lizenzierung und fortlaufenden Beratung.
Meine Leistungen umfassen:
Die Erstellung aller erforderlichen Dokumente zur Eintragung Ihres Vereins (inkl. Vereinssatzung, Dokumente für die Gründungsversammlung, Vorstandswahl, Vereinsregisteranmeldung etc.), sowie alle erforderlichen Konzepte zur Beantragung einer Anbauerlaubnis, u.a.:
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
- Sicherheitskonzept
- Mitwirkungskonzept
- Vernichtungskonzept
- Unterstützung bei außergerichtlicher Behördenkorrespondenz
Die wichtigsten Voraussetzungen für Cannabis Social Clubs
Ein Cannabis Social Club (CSC) ist ein nicht-wirtschaftlicher eingetragener Verein (e.V.), der gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenkonsum seiner Mitglieder anbaut. Die rechtlichen Hürden sind hoch, aber mit der richtigen Vorbereitung machbar.
Grundvoraussetzungen
- Mindestens 7 Gründungsmitglieder
- Rechtsform: Eingetragener Verein (e.V.)
- Maximale Mitgliederzahl: 500 Personen
- Mindestmitgliedschaftsdauer: 3 Monate
- Mindestalter: 18 Jahre
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich
Wichtige Mengenbegrenzungen
- Über 21 Jahre: max. 50g/Monat, 25g/Tag
- 18-21 Jahre: max. 30g/Monat, 25g/Tag, THC-Gehalt max. 10%
Standort-Anforderungen
- Mindestabstand 200m zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen
- Keine Wohngebiete oder militärische Bereiche
Der Antragsprozess ist komplex und die Anforderungen für Anbauvereinigungen sind hoch. Ich helfe Ihnen dabei, alle Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen.
Meine Beratungsschwerpunkte für Anbauvereinigungen
Wer profitiert von meiner Beratung?
Gründungsteams von Cannabis Social Clubs
Sie planen die Gründung eines CSC und benötigen rechtliche Unterstützung von der ersten Idee bis zur Anbaulizenz? Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Bestehende Vereine vor der Lizenzierung
Ihr Verein ist bereits eingetragen, aber Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung für die Anbaugenehmigung? Ich prüfe Ihre Dokumente und optimiere Ihre Erfolgschancen.
Cannabis Social Clubs bei behördlichen Prüfungen
Bei Kontrollen, Auflagenbescheiden oder drohender Lizenzentzug stehe ich Ihnen als erfahrene Anwältin zur Seite und verteidige Ihre Interessen gegenüber den Behörden.